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Im Jahr 2013 hat Iran mit den Vetomächten des Sicherheitsrates (USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich) und Deutschland vereinbart, dass das iranische Atomprogramm de facto eingefroren wird. Im Gegenzug dafür sollen die Sanktionen gegen den Iran gelockert werden. Die Verhandlungen wurden bis Ende November 2014 verlängert. Iran pocht in den Verhandlungen auf sein Recht auf die zivile Nutzung der Atomenergie, während Israel stets daraufhin weist, welche Bedrohung von einem nuklear bewaffneten Iran ausgeht. Im Rahmen der Debatte hat Israel kaum Zweifel daran gelassen, dass es einen nuklear bewaffneten Iran nicht akzeptieren wird.
Der Vortrag soll aufzeigen, welche Möglichkeiten das Völkerrecht für eine militärische Maßnahme gegen die Bedrohung durch einen nuklear bewaffneten Iran bereit hält. Dies sind zunächst Maßnahmen des Sicherheitsrates, dem die Hauptaufgabe für die Erhaltung des Friedens in der Welt obliegt. Dieser ist jedoch regelmäßig paralysiert. Daher kommt lediglich das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht gegen einen drohenden Angriff in Betracht.
Der Vortrag beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen des Rechts auf vorwegnehmende Selbstverteidigung. Dabei wird auf historische Beispiele aus der jüngeren israelischen Geschichte zurückgegriffen, da Israel seine Existenz nicht selten militärisch verteidigen musste.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Eintritt ist frei, über Spenden freuen wir uns.